Investitur

Investitur
investieren
»Kapital (langfristig in Sachgütern) anlegen«: Das Verb wurde bereits in mhd. Zeit (mhd. investieren) in der Bed. »feierlich mit den Zeichen der Amtswürde bekleiden« (= »in ein Amt einführen«) aus mlat. investire (lat. in-vestire »einkleiden, bekleiden«) entlehnt.
Die moderne wirtschaftliche Bed. »Kapital anlegen« hat sich erst in der 2. Hälfte des 19. Jh.s – vielleicht unter dem Einfluss von it. investire – herausgebildet. An diese Bedeutung schließen sich die Substantivbildungen Investition »langfristige Kapitalanlage« (19. Jh.) und Investment »Kapitalanlage, bei der die Sparer Anteile an einem Fonds erwerben« (2. Hälfte des 20. Jh.s, aus gleichbed. engl. investment) an. – Das Substantiv Investitur »Einweisung in ein geistliches Amt« hat die alte Bedeutung bewahrt. Es wurde – ebenfalls schon in mhd. Zeit – aus mlat. investitura (eigentlich: »Einkleidung«) entlehnt und bezeichnete im Mittelalter die feierliche Belehnung mit dem Bischofsamt durch den König. – Über weitere Zusammenhänge vgl. 1 in..., In... und Weste.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Investitur — (von lat. vestire = bekleiden) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden. Der Streit …   Deutsch Wikipedia

  • Investitur — Investitur, 1) Einsetzung, bes. in ein Amt, so die J. der Hospodare der Moldau u. Walachei; 2) Belehnung Jemandes mit den zu dessen Amte gehörenden Besitzungen u. Gütern; so Investitŭra ecclesiastĭca, Belehnung mit einem Kirchengute; 3) die der J …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Investitūr — (mittellat., »Einkleidung«), Verleihung namentlich eines Amtes oder des Eigentumsrechts an einem Grundstück; dann überhaupt soviel wie Belehnung (s. Lehnswesen). Im mittelalterlichen Kirchenrecht ist Investiturrecht das Recht des deutschen Königs …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Investitur — Investitūr (lat., »Einkleidung«), Einführung in ein Besitzrecht, Belehnung, bes. kirchlich die Belehnung der Bischöfe mit Ring und Stab als Zeichen ihres Besitzrechts …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Investitur — Investitur, Einkleidung, feierliche Einsetzung, Einweihung, Belehnung mit einem geistlichen Amte, welche die Bischöfe und Aebte seit dem Entstehen des Lehnswesens von dem Landesfürsten annehmen mußten. Die Zeichen dieser Belehnung waren der Ring… …   Damen Conversations Lexikon

  • Investitur — (mittelalterlich lat. Wort von vestire = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Investitur — In|ves|ti|tur 〈[ vɛs ] f. 20〉 Einweisung, Einsetzung (bes. eines Geistlichen) in ein Amt [<mlat. investitura „Einkleidung“; zu lat. vestis „Kleid“] * * * In|ves|ti|tur, die; , en [mlat. investitura = Einsetzung in ein Amt, eigtl. = Einkleidung …   Universal-Lexikon

  • Investitur — In|ves|ti|tur 〈 [ vɛs ] f.; Gen.: , Pl.: en〉 Einweisung, Einsetzung (bes. eines Geistlichen) in ein Amt; Syn. Vestitur; Ggs.: Devestitur [Etym.: <mlat. investitura »Einkleidung«; zu lat. vestis »Kleid«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Investitur — In|ves|ti|tur die; , en <aus gleichbed. mlat. investitura, eigtl. »Einkleidung, Einsetzung«, zu lat. investire, vgl. 1↑investieren>: 1. a) Einweisung in ein niederes geistliches Amt (kath. Pfarramt); b) im Mittelalter feierliche Belehnung… …   Das große Fremdwörterbuch

  • investitur — in|ve|sti|tur sb., en (HISTORISK udnævnelse af kirkelige embedsmænd) …   Dansk ordbog

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